Banner rechts
  • default
  • mittel
  • gross
Daten werden geladen. Bitte warten...

Meine Stadtwerke

Gas

Erdgas - wirkt gegen Feinstaub

Vor allem der Straßenverkehr und Kohle- , Öl - und Holz-Heizungen haben zum Feinstaub-Alarm mit massiv überschrittenen Grenzwerten geführt . Eine schnell und jederzeit wirksame Maßnahme gegen den Feinstaub sind Erdgas-Heizungen. Studien belegen ganz klar, dass die Umweltbelastung durch den Einsatz von Erdgas zum Heizen bis zur Hälfte reduziert werden kann. Bei Ölheizungen sind die Feinstaub-Emissonen fünfmal größer, Holzheizungen produzieren sogar hundert Mal mehr Feinstaub als Erdgas-Heizungen.

Erdgas ist

sauber: nie wieder Ölkannen schleppen, Holz hacken, einlagern und einheizen
umweltfreundlich: kein Schmutz, kein Geruch, kein Staub, kein Ruß
bequem: sauberes Erdgas schafft wohlige Wärme auf Knopfdruck
sparsam: Erdgas lässt sich genau dosieren und gezielt einsetzen - dort wo Sie es brauchen
sicher: Erdgas ist sicher - wir sorgen dafür

Der Gaspreis setzt sich aus 3 Komponenten zusammen:

1.) Der Energiepreis

  • Der Energie-Grundpreis wird taggenau berechnet und ist unabhängig von den verbrauchten Kilowattstunden.
  • Der Energiepreis ist verbrauchsabhängig. Die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) werden mit dem jeweils gültigen Arbeitspreis (lt. Preisblatt multipliziert).

2.) Der Netzpreis

Wie auch beim Energiepreis gibt es bei den Netzpreisen einen Grundpreis, welcher unabhängig vom Gasverbrauch taggenau abgerechnet wird.

  • Das Netznutzungsentgelt deckt die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems. Es wird von der Energie-Control-Kommission in der Systemnutzungstarife – Verordnung festgelegt und setzt sich zusammen aus Netznutzung, Grund- und Netznutzungs-Arbeitspreis. Diese werden taggenau abgerechnet.
  • Der Messpreis deckt die Kosten für die Errichtung und den Betrieb eines Zählers (Messeinrichtung) sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Zählereichung (Zählertausch). Der Messpreis ist ein Fixpreis, welcher von der Zählergröße abhängt und taggenau berechnet wird.

3.) Steuern und Abgaben

  • Die Erdgasabgabe wird seit 1996 aufgrund eines Bundesgesetzes vom Kunden eingehoben und direkt an das Finanzamt abgeliefert.
  • Die Benützungsabgabe ist die Gebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes der Stadt Klagenfurt. Diese wird laut Verordnung im Gemeindegebiet Klagenfurt eingehoben.

Unsere AGB finden Sie hier.