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Arbeiterkammer Kärnten

Förderung der Arbeiterkammer Kärnten-Richtlinien Sanierung

Die Arbeiterkammer Kärnten gewährt ihren Mitgliedern zinsenfreie Wohnbaudarlehen unter anderem auch für die Erneuerung und Sanierung von Gasheizungsanlagen:

Grundsätzlich werden 50 % der nachgewiesenen Kosten gefördert. Fördervoraussetzungen sind: 

  • Das Objekt muss mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Die Darlehenshöhe muss zwischen 800-4.000€ sein. 
  • Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der Arbeiterkammer Kärnten beitragspflichtig sein
  • und mindestens 1 Jahr Beiträge geleistet haben.
  • Es dürfen nicht zwei der oben genannten Förderungen gleichzeitig für ein Objekt aufgenommen werden.
  • Es gelten die Förderrichtlinien der Arbeiterkammer Kärnten

Weitere Informationen finden Sie bei der Arbeiterkammer Kärnten.