Die Arbeiterkammer Kärnten gewährt ihren Mitgliedern zinsenfreie Wohnbaudarlehen unter anderem auch für die Erneuerung und Sanierung von Gasheizungsanlagen:
Grundsätzlich werden 50 % der nachgewiesenen Kosten gefördert. Fördervoraussetzungen sind:
- Das Objekt muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Die Darlehenshöhe muss zwischen 800-4.000€ sein.
- Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der Arbeiterkammer Kärnten beitragspflichtig sein
- und mindestens 1 Jahr Beiträge geleistet haben.
- Es dürfen nicht zwei der oben genannten Förderungen gleichzeitig für ein Objekt aufgenommen werden.
- Es gelten die Förderrichtlinien der Arbeiterkammer Kärnten
Weitere Informationen finden Sie bei der Arbeiterkammer Kärnten.













