Baustromanschluss – Voraussetzungen
- Den einwandfreien technischen Zustand des Baustromkastens bitte auf der Fertigstellungsmeldung von einem konzessionierten Elektrounternehmen bestätigen lassen. Der Anschluss an das Versorgungsnetz und die Zählermontage im Baustromkasten wird nach einer Installationsüberprüfung von uns durchgeführt. Die Kosten dafür und für den Rückbau nach Abschluss der Baustelle werden von uns nach Aufwand verrechnet. Für den Baustrom gibt es einen eigenen EKG Kurzzeit Tarif. Weitere Informationen erhalten Sie im Produktblatt EKG Kurzzeit Tarif.
Bei einem Baustromanschluss fallen lt. Tarif und Preisblatt keine Kosten für die Netzbereitstellung an. Diese Kosten werden mit der Herstellung des endgültigen Anschlusses verrechnet.
- Die Formulare benötigen wir unterschrieben bzw. mit Firmenstempel.
- Bei Fragen oder Unklarheiten hilft Ihnen unser Netzkundenservice gerne weiter.
Anschlusskosten
Die Herstellung eines Hausanschlusses verrechnen wir als Netz-Zutrittsentgelt und richtet sich nach Ihren technischen Gegebenheiten. Ihre Kosten finden Sie im Angebot.
Dazu kommt das Netzbereitstellungsentgelt. Das sind die anteiligen Errichtungskosten für die Bereitstellung des bereits vorhandenen vorgelagerten Netzes. Das Netzbereitstellungsentgelt verrechnen wir pro Haushalt mit einer Mindestleistung von 4 kW (Netzebene 7) bei einem Stromverbrauch von weniger als 8.000 kWh pro Abrechnungsjahr.
Für Ihre
Zählerstandsmeldung oder
Fragen zur Abrechnung kontaktieren Sie bitte unser
ServiceCenter unter +43 463 521 880
Bei Fragen oder Unklarheiten hilft Ihnen unser Netz-Kundenservice gerne weiter.
Netzkundenservice
Tel.: +43 463 521-135 oder -133
Fax: +43 463 521-136
Mail: stromnetz@energieklagenfurt.at